Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen FIM nach § 5a

 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

 

Informationen für Bewerber
Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen - FIM
Die Flüchtlingsintegrationsmaßnahmen (FIM) sind ein Bundesprogramm, in dem das Landesamt für Flüchtlingsangelegenheiten, die Maßnahmeträger und die Bundesagentur für Arbeit zusammen wirken, um Einsatzstellen für Geflüchtete zu schaffen.

Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um teilnehmen zu können?
Sie können am FIM-Programm teilnehmen, wenn Sie mindestens 18 Jahre sind, arbeitsfähig, aber noch keine bezahlte Arbeit aufgenommen haben, und Leistungen vom LAF beziehen.

Warum könnte eine Teilnahme an einer FIM für mich interessant sein?
Sie können durch eine FIM erste Erfahrungen auf dem Arbeitsmarkt sammeln, lernen das gesellschaftliche Leben in Deutschland kennen und können erste Sprachkenntnisse erwerben oder verbessern. Gleichzeitig leisten sie einen Beitrag zum Gemeinwohl. Die Kenntnisse und Fähigkeiten, die Sie in der Maßnahme erwerben, können Sie später für Ihre weitere berufliche Qualifikation oder ihre erste Arbeitsstelle nutzen.

Wie lange dauert eine FIM und was bekomme ich?
Eine Maßnahme dauert maximal zwölf Monate, sie kann durch einen Folgeantrag verlängert werden. Sie bekommen eine Mehraufwandsentschädigung von 0,80 Euro/Stunde.

Der BABB e.V. bietet für Sie Einsatzstellen in den Bezirken Neukölln, Hellersdorf und Köpenick. Derzeit sind 11 Teilnehmer in diesen Einsatzstellen tätig. Besonders beliebt ist der Einsatz in Köpenick im Hauptmannsklub 103,5. Hier sind Geflüchtete vorwiegend aus den arabischen Ländern tätig. Gemeinsam wird die dortige gemeinnützige Einrichtung beräumt, Essen vorbereitet und genäht und gebügelt.
Nach gemeinsamer Arbeit wird in gemütlicher Runde gemeinsam gegessen.


In Hellersdorf ist unser Tierhof, wo Ziegen und Schafe betreut werden können.

In Neukölln kann man sich in unserer Fahrradwerkstatt betätigen.